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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08   

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https://dejure.org/2011,122077
LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08 (https://dejure.org/2011,122077)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2011 - L 22 U 31/08 (https://dejure.org/2011,122077)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - L 22 U 31/08 (https://dejure.org/2011,122077)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Vorher festgestellter Grad - Verletztenrente -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08
    Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, sind also etwa die medizinischen Befunde - als Grundlage für die ärztliche Beurteilung der MdE - nicht richtig oder vollständig erhoben worden oder haben sie sich später geändert, dann ist auch eine nur um 5 v. H. von der Schätzung des Versicherungsträgers abweichende Bewertung der MdE durch das Gericht zulässig (vgl. BSG 37, 177, 179 und die dort angeführte Entscheidung des LSG Baden-Württemberg, Breithaupt 1973, 891).

    Der erkennende Senat, der die Frage bisher nicht entschieden hat (vgl. BSG 37, 177, 179), schließt sich dieser Auffassung an; denn es lassen sich keine überzeugenden Gründe erkennen, um eine spätere (neue) Feststellung der Dauerrente anders als die erste zu behandeln.

    Hat der Versicherungsträger dagegen die Gewährung einer Dauerrente abgelehnt, weil eine MdE im rentenberechtigendem Grade nicht vorliege, so ist das Gericht, wenn es den Rentenanspruch bejaht, bei der Bewertung der MdE frei, da in diesem Falle eine Schätzung der MdE durch den Versicherungsträger nicht vorliegt (vgl. BSG 37, 177, 180 und SozR aaO S. 21).

  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70

    Schutz für Unfallrentner

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08
    Als äußerste Grenzen der Spanne hat schon das frühere Reichsversicherungsamt Abweichungen um 5 v. H. nach oben oder nach unten angesehen (vgl. BSG 32, 245, 246 f; 37, 177, 178 f).

    Das Bundessozialgericht (BSG) ist dem gefolgt und hat dabei auf gesetzliche Regelungen verwiesen, nach denen eine MdE von 10 v. H. die untere Grenze dessen ist, was medizinisch und wirtschaftlich messbar sei (BSG 32, 245, 249).

    Von diesen Rechtsgrundsätzen ist nicht nur bei einer Neufeststellung der Dauerrente wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse i. S. des § 622 RVO (BSG 32, 245), sondern auch dann auszugehen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die erste Feststellung der Dauerrente streitig ist.

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08
    Etwas anderes gelte nur dann, wenn die Beklagte von unzutreffenden oder unvollständigen Befunden ausgegangen sei, die Bewertung der MdE auf unsachlichen Erwägungen beruhe oder ihre Einschätzung der MdE gefestigten allgemeinen Erfahrungswerte widerspreche (Hinweis auf BSGE 41, 99).
  • BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung - Willkürliche Festsetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08
    Man könne also nicht zur Gewährung von Verletztenrente nach einer MdE in Höhe von 20 v. H. verurteilen, wenn die Beklagte wie vorliegend die MdE im angegriffenen Bescheid mit 15 v. H. bewerte (unter Bezugnahme auf BSGE 43, 53).
  • BSG, 24.11.1988 - 2 BU 139/88
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08
    Dabei ist entscheidend eine "Gesamtschau" der "Gesamteinwirkung" aller einzelnen Schäden auf die Erwerbsfähigkeit (zur Feststellung der Gesamt-MdE im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes) BSG Beschluss vom 24. November 1988- 2 BU 139/88.
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind ein wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG, SozR 2200 § 581 Nr. 22).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat zur Frage der Feststellung des unfallbedingten Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sich ihre Bemessung einerseits individuell nach dem Umfang der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung des Verletzten durch die Unfallfolgen und andererseits nach dem Umfang der dem Verletzten dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens richtet (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27; s auch die weiteren Nachweise bei Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 568g).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08
    Der ursächliche Zusammenhang ist jedoch nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht ausschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08
    Die Bemessung des Grades der MdE wird vom BSG als Tatsachenfeststellung gewertet, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung treffe (BSG, Urteil vom 02. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08
    Das gilt allerdings nur unter der - selbstverständlichen - Voraussetzung, dass im Verwaltungsverfahren die Schätzungsgrundlagen richtig ermittelt worden sind, ferner alle für die Schätzung wesentlichen Umstände hinreichend gewürdigt sind und die Schätzung selbst nicht auf falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht (vgl. BSG 11, 102, 118, dort für die Schätzung des Umfangs einer unwirtschaftlichen Behandlungsweise im Kassenarztrecht).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

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